Allgemeine Vertragsgrundlagen

Für alle Verträge über Leistungen zwischen mir und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsgrundlagen. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.

 

1. Allgemeines
(1.1) Diese AVG gelten für alle mir erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht unmittelbar (spätestens innerhalb von 24 Stunden) nach Auftragserteilung schriftlich widersprochen wurde.
(1.2) Mit  Fotografien „Lichtbilder“ im Sinne dieser AVG sind alle hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen, gemeint.
(3) Es gelten immer die zu den Fotos und/oder Daten mitgelieferten Foto-Nutzungsrechte von Björn Stork.

2. Urheberrecht
(2.1) Das Urheberrecht aller erstellten Lichtbilder liegt immer bei Björn Stork.

3. Nutzungsrechte
(3.1) Das einfache Nutzungsrecht tritt bei jedem erworbenen oder von mir zur Verfügung gestellten Lichtbild automatisch in Kraft, wenn keine andere Nutzungsvereinbarung getroffen wurde.
(3.2) Die Weitergabe oder der Verkauf der Lichtbilder und die damit verbundenen Nutzungsrechte an Dritte ist grundsätzlich verboten. Die Lichtbilder sind ausschliesslich für die eigene private oder gewerbliche Nutzung des Auftraggebers bestimmt. Eine Weitergabe von jeglichen Nutzungsrechten bedarf immer der besonderen und schriftlichen Vereinbarung.
(3.3) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars zum Auftraggeber über.
(3.4) Der Auftraggeber hat mit dem Erwerb der einfachen Nutzungsrechte kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die erweiterten, heisst entsprechende Nutzungsrechte erworben und von mir übertragen wurden.
(3.5) Namensnennung bei Privat-Kunden: Bei der Verwendung der erworbenen Lichtbilder für die private Nutzung, bin ich als Urheber in den Online- und Printmedien zu benennen.
(3.6) Namensnennung bei gewerblichen Kunden: Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt meine Namensnennung im Impressum. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt mich zum Schadensersatz.
(3.7) Die Roh-Daten verbleiben bei mir. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
(3.8) Digitale Fotografie
(3.8.1) Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder auf Datenträgern aller Art bedarf meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung.
(3.8.2) Die Übertragung der Nutzungsrechte beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich in Schriftform übertragen wurde.

4. Bildbearbeitung
(4.1) Der Auftraggeber kennt meinen fotografischen und bildgestalterischen Stil. Er ist sich darüber bewusst, dass seine erworbenen Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
(4.2) Die nachträgliche Bearbeitung meiner Lichtbilder und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Kollagen, ist ohne ausdrückliche Genehmigung meinerseits nicht gestattet. Dafür ist eine gesonderte Genehmigung nötig. Ausnahme ist die Verwendung der Lichtbilder für digitales Scrapbooking. Hierbei ist jedoch bei jeder Veröffentlichung mein Name und der dazugehörige Web-Link als Urheber der Lichtbilder zu nennen.
(4.3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, meine Lichtbilder im Internet ausschließlich in der mitgelieferten, internet-freundlichen Variante mit dezentem Wasserzeichen zu publizieren, insbesondere bezieht sich diese Regelung auf Social Networks, wie z.B. Facebook, private oder öffentliche Foren, usw.
(4.4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass ich als Urheber der Lichtbilder klar und eindeutig identifizierbar bin.
(4.5) Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, mich mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt mich von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

5. Vervielfältigung und Verbreitung
(5.1) Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die ich auf elektronischem Wege hergestellt habe, bedürfen meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung.
(5.2) Ich bin nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht Teil des Angebotes ist.
(5.3) Wenn ich dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stelle, dürfen diese nur mit meiner vorheriger Einwilligung verändert werden.
(5.4) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.

6. Lieferzeiten und Reklamationen
(6.1) Der Fotograf liefert seine Arbeiten binnen 20 Arbeitstagen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Betriebsbedingten Verzögerungen, Verzögerungen durch höhere Gewalt oder Verzögerungen seitens des Labors und deren Transportfirmen stellen keinen Reklamationsgrund dar.
(6.2) Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(6.3) Seitens des Fotografen werden sämtliche Arbeiten mit größter Sorgfalt ausgeführt. Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
(6.4) Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so kann ich keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.

7. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
(7.1) Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stunden- / Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten, wie z.B. Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
(7.2) Die Shooting-Kosten für Models und Location sind nach Auftragsausführung, direkt am gleichen Tag bar zu zahlen. Die Kosten und Honorare für die jeweiligen Lichtbilder nach Auswahl und Rechnungsstellung.
(7.3) Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung von 25% des im KVA’s fixierten Auftragswertes. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.
(7.4) Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
(7.5) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder, sowie die damit verbundenen Nutzungsrechte mein Eigentum.

8. Ausfallhonorar
(8.1) Ich stelle nach einer ersten Durchsicht dem Auftraggeber Lichtbilder zur Auswahl zur Verfügung.
(8.2) Nachdem die Auswahl getroffen ist, werde ich die Lichtbilder fertig bearbeiten und dem Auftraggeber noch einmal vorgelegt. Gibt der Auftraggeber seine Zustimmung, ist die restliche Zahlung zu leisten. Ich verpflichte mich, nach Zahlungseingang den Auftrag schnellstmöglich abzuarbeiten und die Lichtbilder dem Auftraggeber zukommen zu lassen.
(8.3) Wird die vereinbarte Zeit für ein Shooting  oder Fototermin seitens des Auftraggebers überschritten, erhöht sich automatisch mein Honorar. Es wird nach meinem üblichen und dem Auftraggeber bekannten Stunden- oder Tagessatz berechnet. Zusätzlichen Kosten für angemietete Räume oder bestellte Models gehen zu Lasten des Verursachers. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann ich zudem Schadenersatzansprüche geltend machen.
(8.4) Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht mir ein Ausfallhonorar zu:
– Storno ab dem 15. Tag nach Auftragserteilung: 25%,
– Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50%,
– Storno 0 bis 2 Tage vor dem gebuchten Termin: 100% der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde, zuzüglich der Kosten für Zusatzbestellungen, wie z. B. Assistenten, Models oder gemietete Locations.

9. Haftung
(9.1) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, hafte ich für mich und meine Erfüllungsgehilfen ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das gilt auch für eventuelle Personen- und Sachschäden.
(9.2) Ich verwahre die Daten. Ich bin berechtigt, aber nicht verpflichtet, die aufbewahrten Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
(9.3) Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

10. Datenschutz
(10.1) Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Ich verpflichte mich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen absolut vertraulich zu behandeln.

11. Schlussbestimmungen
(11.1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Björn Stork.
(11.2) Die AVG Fotografie gelten ab dem 01.01.2015.

Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der AVG ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.